Dokumentation und Vertragsgestaltung

 

 

Seit 1. Januar 2008 verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform.

 

Darin muss selbst für Dritte verständlich sein, welche Wünsche der Kunde geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum.

Die Dokumentation verursacht zwar einen bürokratischen Mehraufwand, hat aber für alle Beteiligten den Vorteil, dass Gespräche und Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

 

Die Vertragsgestaltung ist eine typische Dienstleistung des Versicherungmaklers.

Wo immer es möglich ist, wird der Makler Einfluss auf den Inhalt der Police nehmen.

Ebenso wird er risiko- und marktgerechte Prämien vereinbaren.