Dokumentation und Vertragsgestaltung


 

Seit 1. Januar 2008 verpflichtet sich das Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform.

Für Dritte muss verständlich sein, welche Wünsche der Kunde geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum.

Die Dokumentation hat für alle Beteiligten den Vorteil, dass Gespräche und Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

 

In der Vertragsgestaltung wird der Versicherungsnehmer, wo es möglich ist auf den Inhalt der Police Einfluss nehmen. Das Gleiche gilt für die Versicherungsprämien.